Was bedeutet die drohende Gas-Notlage für Unternehmen? Der aktuelle Stand im Überblick

Die Europäische Kommission sorgt hinsichtlich der aktuellen Lage am Energiemarkt bereits für den Fall eines akuten Gasnotstands vor: EU-Staaten sollen zum Gassparen gesetzlich verpflichtet werden können. Demnach brachte die Brüsseler Behörde den Vorschlag hervor, dass verbindliche Reduktionsziele ermöglicht werden sollen, wenn auf freiwilliger Basis nicht genügend gespart werde. Weitere Forderungen:  Die EU-Länder sollen alles daransetzen, ihren Verbrauch in den nächsten Monaten im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre um 15 Prozent zu reduzieren.

Die Einführung dieser Ideen für verpflichtende Einsparziele ist allerdings erst dann möglich, wenn mindestens drei EU-Staaten oder die EU-Kommission akute Notsituationen wegen einer Gas-Unterversorgung erwarten müssen.

Wie sieht es derzeit in Deutschland aus?

Laut Wirtschaftsministerium war der Gasverbrauch in Deutschland bis Mai etwa 14 Prozent niedriger als im Vorjahr in diesem Zeitraum – bereinigt um Temperatureffekte immerhin noch 6,4 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Im Mai seien es dann sogar 34,7 Prozent (bereinigt 10,8 Prozent) weniger gewesen. Auch die Stromerzeugung aus Gas ging laut dem Ministerium ebenfalls bis Mai um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück.

Generell sind Konsumenten von Gas – so also auch die Unternehmen – zum Gassparen angehalten. Laut Plänen der Bundesregierung sollen hierfür öffentliche und kommerzielle Gebäude sowie Büros bis maximal 19 Grad beheizt und nicht auf weniger als 25 Grad herunter gekühlt werden – sofern technisch möglich.

Regelungen durch SoS-Verordnung

Für den Ernstfall einer Gasnotlage in Deutschland stehen bereits einheitliche Regelungen in der EU fest. Die sogenannte SoS-Verordnung regelt, welche Kunden dann noch mit Gas versorgt werden. Haushalte und die kritische Infrastruktur gelten als geschützte Verbraucher und werden demnach vorrangig versorgt.

Die Industrie gilt nach den aktuell geltenden EU-Regelungen im Gas-Notfall grundsätzlich nicht als geschützter Verbraucher und muss daher mit Einschnitten rechnen. Die Versorgung würde hier im Ernstfall eingestellt. Die deutsche Industrie müsste auch Gas an Haushalte eines Nachbarlandes abgeben, falls dieses sich nicht mehr versorgen könnte und Deutschland ohne Vorräte dastünde. Umgekehrt wäre dies allerdings auch der Fall und Deutschland käme im Notfall Hilfe über die Industrie der Nachbarländer zugute.

Zahlreiche Unternehmen höchst besorgt

Unternehmen sollen nach dem Entwurf der Europäischen Kommission bereits jetzt ihren Gasverbrauch möglichst reduzieren oder sogar gänzlich auf andere Energieträger umsteigen. Hierfür könnten Firmen finanzielle Anreize in Aussicht gestellt werden. Fachpolitischer Sprecher Industrie, Forschung, Innovation und Informationstechnologie bei der Industrie- und Handelskammer NRW, Eckhard Göske, berichtet, dass sich branchenübergreifend etliche Unternehmen höchst besorgt zeigen. Er warnt vor Versorgungsengpässen und damit einhergehenden Arbeitsplatzverlusten bis hin zu Insolvenzen von Unternehmen.

Aluminiumbranche stark betroffen

Die Gasversorgung ist für die Aluminiumindustrie und ihre Produktionsprozesse, wie die Wärmebehandlung, essenziell. Diese Prozesse sind laut Hinrich Mählmann, Präsident von Aluminium Deutschland, auf den Einsatz von Gasöfen zugeschnitten. Demnach könnten neun von zehn Unternehmen der deutschen Aluminiumindustrie nicht kurzfristig auf andere Energieträger umsteigen.

Unternehmen bereiten sich mit Notfallplänen vor

Sowohl in der Aluminiumindustrie als auch in etlichen anderen Branchen werden in den einzelnen Unternehmen bereits Notfallpläne für ein Worst-Case-Szenario ausgearbeitet. So auch die Automobilbranche: BMW hat laut Sprecher Frank Wienstroth an allen Produktionsstandorten in Deutschland und Österreich untersucht, inwiefern die Gasnutzung reduziert werden könnte — beispielsweise über den zusätzlichen Zukauf von Fremdstrom für die Kompensation der durch gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Strommenge.

Forderungen für mehr Transparenz und Flexibilität der Bundesnetzagentur

Für etwaige geplante Maßnahmen wie diese von BMW müsste die Bundesnetzagentur entsprechende Genehmigungen erteilen. Diese dauern bisher laut BDI-Präsident Siegfried Russwurm in den meisten Fällen deutlich zu lange. Er fordert dringend vereinfachte und beschleunigte Genehmigungen für Umrüstungen. Konkret sei das zum Beispiel über den Umstieg von einer Genehmigungs- zur Anzeigepflicht möglich. Auch Aluminium Deutschland Präsident Mählmann fordert von der Politik mehr Klarheit und Planungssicherheit und kritisiert den erheblichen Informationsmangel zum Vorbereitungsstand, zu Gasmengen, zur Priorisierung sowie den Mangel an einer konkreten Szenario-Planung seitens der Bundesnetzagentur.

Quellen: Tagesschau, Manager Magazin

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