I. Kostenoptimierung Stromsteuer:
Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, können ab einer jährlichen Mindestersparnis von 250€ eine Stromsteuerermäßigung nach § 9b StromStG beantragen und dadurch ihre Stromsteuer um 20€/MWh senken.
Wichtiges zur Antragsstellung:
- Die eingesetzte Strommenge muss eindeutig den begünstigten betrieblichen Tätigkeiten zugeordnet und nachgewiesen werden.
- Anträge sind rückwirkend für das Vorjahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Dies erfolgt ausschließlich über das ELSTER-Portal.
- Ein Energiemanagementsystem ist nicht erforderlich.
Unterstützung hierfür bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater. Alternativ vermitteln wir Sie gerne an einen Kooperationspartner unseres Unternehmens.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zoll.de
Auch das Energiesteuergesetz sieht für bestimmte Prozesse und Verfahren – etwa beim Einsatz von Erdgas – eine vollständige Steuerentlastung vor.