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Kostenoptimierung

Energieeinkauf und Energieberatung ist aktives Kostenmanagement! Entdecken Sie Ihr Einsparpotenzial bei Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten.

Bestandteile einer Energieabrechnung – Wo können Unternehmen sparen?

Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte machen einen erheblichen Anteil der Energiekosten aus. Für Unternehmen hat der Gesetzgeber Steuerentlastungen sowie Ausnahmeregelungen bei Abgaben, Umlagen und Netzentgelten geschaffen. Daher liegen bei diesen Abgaben verborgene Einsparpotenziale. Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Energiekosten.

Energiebestandteile Stand 06 2025 1

I. Kostenoptimierung Stromsteuer:

Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, können ab einer jährlichen Mindestersparnis von 250€ eine Stromsteuerermäßigung nach § 9b StromStG beantragen und dadurch ihre Stromsteuer um 20€/MWh senken.

Wichtiges zur Antragsstellung:

  • Die eingesetzte Strommenge muss eindeutig den begünstigten betrieblichen Tätigkeiten zugeordnet und nachgewiesen werden.
  • Anträge sind rückwirkend für das Vorjahr bis zum 31.12. des laufenden Jahres beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Dies erfolgt ausschließlich über das ELSTER-Portal.
  • Ein Energiemanagementsystem ist nicht erforderlich.

Unterstützung hierfür bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater. Alternativ vermitteln wir Sie gerne an einen Kooperationspartner unseres Unternehmens.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.zoll.de

Auch das Energiesteuergesetz sieht für bestimmte Prozesse und Verfahren – etwa beim Einsatz von Erdgas – eine vollständige Steuerentlastung vor.

II. Kostenoptimierung Netzentgelte:

Für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Netze werden von Netzbetreibern Netznutzungsentgelte erhoben. Auch hier können Unternehmen sparen, wenn der Stromverbrauch von typischen Verbrauchsverläufen abweicht.

Die Netzentgelte sind einer der größten Bestandteile der Stromrechnung. Es lohnt sich also zu prüfen, ob hier eine Ersparnis möglich ist.

Die fünf Arten der individuellen Netzentgelte:

atypischeNetznutzung

Hierbei entlastet der Verbraucher den Netzbetreiber, indem er seine bezogene Leistung innerhalb der Hochlastzeiten möglichst gering hält. Diese Zeiten werden vom jeweiligen Netzbetreiber vorgegeben. Als Dienstleister übernehmen wir für Interessenten und Kunden den gesamten Prozess – von der Antragsstellung bis zur Abwicklung. Erfüllen Sie die Voraussetzungen des atypischen Verbrauchs, können Sie bis zu 80 % der Netzentgelte einsparen.

Während regulär die Jahreshöchstleistung für das gesamte Jahr berechnet wird, wird hierbei die jeweilige Monatshöchstleistung zu Grunde gelegt. Dadurch ergibt sich ein deutlich höherer Leistungspreis, der sich nur dann rechnet, wenn ein Unternehmen lediglich in 1-4 Monaten des Jahres einen Verbrauch hat.

Eine stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn ein Unternehmen mindestens 10 GWh verbraucht und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht.

Dies ist gegeben, wenn ein Unternehmen sämtliche Betriebsmittel der betreffenden Spannungsebene ausschließlich selbst nutzt. Sofern Sie vermuten, dass dies auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.

Steht Letztverbrauchern zu, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen.