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Fragen und Antworten

Sie haben Fragen? Wir liefern Ihnen hier die Antwort. Sollte doch einmal eine Frage ungeklärt bleiben, dann rufen Sie uns unter 0800 503 532 712 an!

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Wie kann ich mich im Mitgliederportal anmelden?

Sie können sich über mein e.optimum im Mitgliederportal anmelden. Hierzu benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer und Passwort.

Bietet e.optimum auch Ökostrom bzw. Ökogas an?

Selbstverständlich bieten wir auch Ökostrom und Ökogas-Tarife an. Bitte nehmen Sie hierfür direkt Kontakt mit uns auf.

Ich möchte meinen Zähler auf einen Smart Meter umstellen. Was muss ich tun?

Fragen Sie gerne über unser Kontaktformular an. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und informieren Sie über unseren Smart Meter und seine Vorteile.

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer oder Abnahmstellen-ID?

Ihre Vertragsdaten finden Sie ganz einfach in Ihren Vertragsunterlagen auf der letzten Energierechnung.

Fragen zu Ihrer Rechnung?

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08:30 bis 17.00 Uhr unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 503 532 712 oder per E-Mail an service@eoptimum.de.

Ihnen fehlt eine Rechnung oder ein Schreiben?

Über mein e.optimum haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit, fehlende Schreiben und Rechnungen herunterzuladen.

Wie setzt sich mein Strompreis-/ Gaspreis zusammen?

Der Energiepreis setzt sich zusammen aus den Kosten der reinen Energiebeschaffung (Marktpreis) sowie den Beschaffungsnebenkosten. Hinzu kommen die gesetzlichen Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen und eine verbrauchsabhängige Service Fee.

Was ist eine Jahresverbrauchsrechnung?

Die Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauches und den von uns erzielten Einkaufspreisen zum Zeitpunkt des von Ihrem Netzbetreiber vorgegebenen Turnus. Dabei werden Ihre geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt. Im besten Fall bekommen Sie sogar Geld zurück. Als Kunde mit einer RLM-Abnahmestelle erhalten Sie Monatsrechnungen, in welcher Ihre bereits geleisteten Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. In einer Jahresausgleichsrechnung werden auftretende Differenzen dann zusätzlich verrechnet.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Bei Vertragsabschluss können Sie zwischen den Zahlungsarten “Bankeinzug” und “monatliche Überweisung” wählen.

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Gewerbekunden können 6 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses kündigen. Nach dem ersten Belieferungsjahr Ihrer Abnahmestelle ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich, wenn Sie uns ein günstigeres Angebot gemäß AGB nachweisen und wir Ihnen keine besseren Konditionen vorlegen können (Sonderkündigungsrecht). Privatkunden können 1 Monat vor Ablauf des Vertragsverhältnisses kündigen.

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