Bietet e.optimum dynamische Tarife an?
Gemäß §41a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind ab dem 1. Januar 2025 alle Energielieferanten dazu verpflichtet, einen dynamischen Tarif anzubieten, dessen Preis sich nach den Spotpreisen an der Börse richtet. Auch e.optimum erfüllt diese Pflicht und bietet einen Tarif an, bei dem der Strom ausschließlich am Spotmarkt beschafft wird.