Was muss man beim Ein- oder Auszug beachten?
Wenn Kunden neue Geschäfts- oder Betriebsräume beziehen oder ausziehen, muss die Anmeldung bzw. Abmeldung beim Stromversorger spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn oder- ende erfolgen. Um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, etwa durch fehlende Informationen oder technische Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Anmeldung oder Abmeldung idealerweise mindestens sieben Tage im Voraus vorzunehmen. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig, muss das Unternehmen weiterhin für den Stromverbrauch in den betreffenden Räumen aufkommen – selbst wenn diese bereits nicht mehr genutzt werden.