Der Krieg in der Ukraine hat massive Auswirkungen auf die Bürger des Landes, leider aber auch auf deutsche Unternehmen. Die globale politische Ausnahmesituation nimmt anhaltend Einfluss auf die Energiemärkte. Durch die dort in Folge des Krieges stark gestiegenen Energiepreise stehen viele Unternehmen unter eine Belastungsprobe. Die Sanktionen verstärken die Belastung auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen weiter. Bereits im April hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner ein Maßnahmenpaket für besonders vom Krieg betroffene Unternehmen angekündigt und vorgelegt. Nun gehen bereits die ersten beiden Programmes dieses Pakets an den Start:
Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme
Für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen starteten nun die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen. Bei den Bürgschaftsbanken und dem Großbürgschaftsprogramm können demnach seit dem 29. April 2022 Anträge gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung.
Mit dem Großbürgschaftsprogramm können Betriebsmittel- und Investitionskredite ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen verbürgt werden. Zudem können betroffene kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro Bankdarlehen über das erweiterte Programm der Bürgschaftsbanken absichern.
Das Wichtigste im Überblick:
- Förderung für Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen
- Für Betriebsmittel- und Investitionskredite
- Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.
- Nachgewiesene Betroffenheit durch:
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland oder aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
Geschlossene Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
Gestiegene Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Um kurzfristig die Liquidität der vom Krieg betroffenen Unternehmen zu sichern, startete kürzlich auch ein KfW-Kreditprogramm, als Darlehen unter dem Titel „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“. Hierbei erhalten Unternehmen aller Größenklassen und unterschiedlichster Branchen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Als zusätzliches Angebot gilt eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme.
Das Wichtigste im Überblick:
- Förderkredit für mittelständische und große Unternehmen sowie Freiberufliche, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Nachgewiesene Betroffenheit durch:
- Umsatzrückgang, wenn Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % Ihres Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben
Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern
Geschlossene Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus
Gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021) - Weitere Voraussetzungen für die Förderung: Zwei vollständige Jahresabschlüsse vorweisbar.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei der eigenen Bank. Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit Ihr Bankgespräch erfolgreich ist: Hier geht’s zum Förderassistenten der KfW
Die Kreditantragstellung übernimmt dann Ihr Finanzierungspartner und diese wird anschließend von der KfW geprüft mitsamt folgender Entscheidung über die Förderung. Alle Informationen zum KfW-Sonderprogramm und zur Antragstellung finden Sie im Detail auf der KfW-Homepage hier.
Weitere Maßnahmen in Planung
Die Bundesregierung ist bereits dabei, weitere ergänzende Maßnahmen vorzubereiten, um außergewöhnliche Härten gezielt abfedern zu können und einzelne Unternehmen vor existenzbedrohenden Situationen zu bewahren. Hierfür werden ein zeitlich befristeter Kostenzuschuss zur Kostendämpfung des Strom- und Erdgasanstiegs, ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen gefährdete Unternehmen und zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen bei besonders relevanten Unternehmen in Erwägung gezogen. Derzeit laufen die Gespräche dieser Maßnahmen noch.