Die Abschlagszahlung – ein Wort, das für viele Verbraucher oft mit Unsicherheit und Unklarheit verbunden ist. Insbesondere bei Abrechnungen für Strom und Erdgas finden sich viele Menschen in einem fachlichen Dschungel aus Zahlen und Berechnungen wieder. Doch tatsächlich ist das Prinzip der Abschlagszahlung leicht verständlich und es lohnt sich, hier genauer hinzuschauen.
Es handelt sich dabei um eine monatliche Vorauszahlung, die an den jeweiligen Energieversorger überwiesen wird. Aber warum genau existiert diese Zahlung? Und wie wird sie berechnet? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag!
Was ist die Abschlagszahlung für Strom und Erdgas?
Die Abschlagszahlung ist eine monatliche Vorauszahlung für Ihre anfallenden Energiekosten. Die Höhe der Abschlagszahlung setzt sich zusammen aus Ihrem Energieverbrauch sowie dem zum Zeitpunkt der Abschlagskalkulation gültigen Energiepreis inklusive aller Kostenfaktoren wie z.B. Steuern, Ablagen und Umlagen.
Bei einem Wechsel des Energieversorgers wird üblicherweise Ihr Vorjahresverbrauch erfragt. Liegt dieser nicht vor, wird beim Netzbetreiber ein Netzprognosewert (resultiert aus dem historischen Verbrauch sowie einer Prognose) angefragt. Dieser wird dem Energieversorger, in diesem Fall e.optimum, zur Abschlagsberechnung mitgeteilt.
Bei Kunden mit SLP-Abnahmestelle(n) ermitteln wir mit der Jahresrechnung den tatsächlichen Gesamtverbrauch und die hierfür anfallenden Kosten unter Berücksichtigung Ihrer geleisteten Abschlagszahlungen.
Als Kunde mit RLM-Abnahmestelle(n) erhalten Sie Monatsrechnungen, in welcher Ihre gegebenenfalls bereits geleisteten Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. In einer Jahresausgleichsrechnung werden auftretende Differenzen aus der Vorperiode dann zusätzlich verrechnet.
Wie berechnet sich die Abschlagshöhe?
Ihr persönlicher Jahresverbrauch, den Sie uns mitgeteilt haben oder der uns durch Ihren Netzbetreiber prognostiziert wurde, bildet unsere Berechnungsgrundlage. Der ermittelte rechnerische Monatsverbrauch wird anschließend mit dem zum Zeitpunkt der Abschlagskalkulation gültigen e.optimum Energiepreis multipliziert. Daraus ergibt sich Ihre monatliche Abschlagszahlung.
Mit der Turnusrechnung erstellen wir Ihnen eine Abrechnung auf Basis Ihres vom Messstellenbetreibers ermittelten Verbrauchs mit den von e.optimum monatlich erzielten Einkaufspreisen. Spätestens danach wird die Höhe Ihrer Abschlagszahlung ggf. neu festgesetzt.
Die Abschlagszahlungen sind zu Ihrem Vorteil!
Die Höhe Ihres Abschlags orientiert sich auch an der Entwicklung der Energiepreise. Steigen oder sinken die Preise an den Handelsmärkten, werden Ihre Abschlagszahlungen bei e.optimum dementsprechend angepasst. So schützen wir Sie vor möglichen hohen Nachzahlungen bei Ihrer Jahresrechnung. In dieser Rechnung können Sie dann auch die tatsächlich erzielten Energiepreise einsehen. Sollte Ihr Rechnungsbetrag geringer als Ihre gezahlten Abschläge sein, bekommen Sie zu viel gezahltes Geld sofort zurück. Denn bei e.optimum zahlen Sie für Ihre Energie nur das, was sie tatsächlich kostet!
Ein weiteres Plus: Abschlagszahlungen ermöglichen eine bessere Planbarkeit Ihrer Energiekosten. Sie wissen genau, welchen Betrag Sie monatlich zahlen müssen, vermeiden hohe Zahlungen zu nur einem einzigen Zeitpunkt und können so Ihr Unternehmensbudget entsprechend planen.
Kann ich die Abschlagshöhe selbstständig bestimmen/ändern?
In der Regel legt e.optimum als Energieversorger mittels der geschilderten Berechnungsgrundlage die Abschlagshöhe fest. In besonderen Fällen kann der Abschlag ggf. trotzdem außerplanmäßig angepasst werden. Ein Beispiel hierfür ist die vorübergehende Stilllegung Ihres Betriebs, beispielsweise während der Betriebsferien oder bei längerer Inaktivität. In solchen Fällen bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden.
Bei Fragen oder Anliegen bezüglich Ihrer Abschlagshöhe stehen Ihnen unsere kompetenten Kolleginnen und Kollegen vom Service jederzeit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation.
So können Sie uns unterstützen:
Über unser Mitgliederportal können Sie als e.optimum-Kunde Ihre Zählerstände ganz einfach selbst eintragen! Damit helfen Sie uns, Ihren Abschlag verbrauchsgenau festzulegen. Dadurch vermeiden wir, dass Sie zu viel oder zu wenig bezahlen und gewährleisten eine faire und transparente Abrechnung. Eine Win-Win-Situation!
Klicken Sie hier, um zum Mitgliederportal zu gelangen.
Wir übernehmen sogar die „Denkarbeit“ für Sie: Wir erinnern Sie in regelmäßigen Schreiben daran, Ihre Zählerstände rechtzeitig einzutragen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Sie haben noch weitere Fragen zur Abschlagszahlung? Melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen weiter: Kontaktformular