Reicht das aus, um die Preise nachhaltig zu senken?
Seit Anfang 2021 stiegen die Energiepreise kontinuierlich an. Im Dezember dann die Preisexplosion in Europa. Eine besondere Bedrohung stellen die erhöhten Strom- und Gaspreise für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln dar. Bereits im Dezember machte die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa auf drohende Geldprobleme in Verbindung mit den Energiepreisen bei Menschen aufmerksam, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Gestützt wird diese Aussage durch eine Umfrage des Wohlfahrtsverbandes bei ungefähr 300 Sozialberaterinnen und -beratern. Diese bestätigen Energieschulden bei einer erdrückenden Mehrheit der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen.
EEG-Umlage soll noch vor 2023 enden
In Betracht dessen entfacht natürlich derweil die Diskussion um eine mögliche Entlastung, insbesondere für die Kommunen. Der Aufschrei nach einer vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage wird immer lauter. Bereits zu Beginn des Jahres 2022 wurde die EEG-Umlage durch den Einsatz mehrerer Milliarden Euro Haushaltsmitteln auf circa 3,72 Cent halbiert. Sie macht so dennoch mehr als zehn Prozent des gesamten Strompreises aus. Im Koalitionsvertrag ist eine Beendigung der Umlage eigentlich erst ab Januar 2023 vorgesehen. Hauptgeschäftsführer vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) Wolfgang Große Entrup betonte, dass das geplante Ende viel zu spät sei, da die derzeitigen Preissprünge gerade auch für mittelständische Betriebe eine existenzielle Bedrohung darstellen.
Jährliche Einsparung von 150 Euro für Vier-Personen-Haushalt
Auch der Präsident des Deutschen Städtetages Markus Lewe von der CDU fordert: Die Bundesregierung solle die EEG-Umlage schnellstmöglich abschaffen, bestenfalls noch in diesem Jahr. So ließen sich die hohen Energiekosten besser abfedern. Die gesteckten Klimaschutzziele würden hierdurch laut Lewe nicht gefährdet. Auch der Städte- und Gemeindebund fordert eindringlich Entlastung durch ein vorgezogenes Ende der Umlage. Dieser gibt an, dass die EEG-Abschaffung bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4000 kWh einer jährlichen Einsparung von etwa 150 Euro entsprechen würde.
Ampel-Koalition einigt sich auf das vorzeitige EEG-Aus
Die Ampel-Koalition ist sich nun angesichts dessen bereits über ein vorzeitiges aus der EEG-Umlage einig. Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP nennt den Sommer 2022 als möglichen Zeitpunkt. Dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ sagte er: „Wenn die Koalition sich darauf verständigt, dann würde ich es finanziell möglich machen, dass die EEG-Umlage zur Jahresmitte entfällt. […] Angesichts der gestiegenen Preise halte ich eine frühere Abschaffung für nötig.“
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck von den Grünen sprach sich ebenfalls dafür aus. Er vermute durch diese mögliche Maßnahme jedoch lediglich eine Dämpfung der Energiepreise und regt dazu an, weitere Lösungen zu finden und umzusetzen. Seiner Meinung nach liege hier der Fokus auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien.
Ende der Umlage alleine nicht ausreichend
Markus Lewe nennt neben der Abschaffung der Umlage als weiteren Lösungsansatz eine zukünftig genauere Kontrolle und Prüfung neuer Energieanbieter durch die Bundesnetzagentur. So würden bei Preisanstiegen erneute Insolvenzen und darauffolgende Kündigungen vermieden, durch die Verbraucher und Verbraucherinnen sonst in die teure Grundversorgung rutschen.
Der Präsident vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Siegfried Russwurm hält zusätzlich eine drastische Senkung der Strompreise für notwendig, um sich einem global wettbewerbsfähigen Preis zu nähern. Er sieht besonders großen Handlungsbedarf in der Belastung durch Netzentgelte und die Stromsteuer, die seines Erachtens stark abgesenkt werden müssten – das sagte er der Funke-Mediengruppe. Mit Blick auf Gas betont der BDI-Präsident zudem die unabdingbare Notwendigkeit einer zukünftigen Strategie für eine sichere Energieversorgung in Deutschland. Dem Handelsblatt versicherte Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dass alle Energieanbieter ihre Verpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden zukünftig verbindlich absichern müssen – beispielsweise über einen Branchenfonds oder Versicherungsverträge.