Die Welt der Energie steht vor einem bedeutenden Wandel. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet, dynamische Tarife anzubieten. Diese stellen ein spannendes Konzept in der Energiewirtschaft dar.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Verpflichtung das Ziel, die Verbräuche vermehrt in Zeitfenster zu verlagern, in denen viel Energie aus der Erzeugung durch Erneuerbare zur Verfügung steht. Gesetzlich relevant ist in diesem Kontext §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Mit den dynamischen Tarifen und der gesetzlichen Neuerung sollen Verbraucher und Netzbetreiber den Energieverbrauch besser steuern können und so aktiv zur Energiewende beitragen, indem Verbraucher durch Ihr Verbrauchsverhalten ihre individuelle Preisfindung selbst beeinflussen. Der Wandel wird jedoch nicht ohne Herausforderungen kommen. Der Ausbau intelligenter Messsysteme und die Umsetzung der Verbrauchsinformationspflichten sind nur einige der Faktoren, die eine wesentliche Rolle spielen werden. Was sind die konkreten Chancen und Risiken der dynamischen Tarife? Und welche gesetzlichen Regulatorien bestehen? Das erfahren Sie in diesem Blogbeitrag!
Dynamischer Tarif: Was ist das?
Ein dynamischer Tarif ist eine von vielen möglichen Formen eines Energieliefervertrags. Bei dynamischen Tarifen werden die Preisschwankungen auf dem kurzfristigen Spotmarkt berücksichtigt. Dabei werden die Preise in Intervallen widergespiegelt, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen. Dies bedeutet, dass die Preise je nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt variieren können. Beispielsweise ist der Handel mit Strommengen für den Folgetag am „Day-Ahead“-Markt eine gängige Vorgehensweise. Das ist praktikabel, da die Preise hierbei bereits am Vortag gegen 14 Uhr feststehen.
Für Unternehmer, Gewerbetreibende und die Industrie kann ein dynamischer Tarif durchaus eine Option sein, um ihre Energiekosten zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Um jedoch eine fundierte Entscheidung treffen zu können, lohnt es sich für Verbraucher, sich umfassend zu informieren, Vergleiche anzustellen und zu analysieren, welche Option die beste für die eigenen Bedürfnisse darstellt – insbesondere deshalb, weil ein preisliches Profitieren die Anpassung des Verbrauchsverhaltens voraussetzt, was insbesondere im Gewerbe durchaus eine Herausforderung sein kann.
Unterschiede von dynamischen Tarifen und anderen variablen Tarifen
Grundsätzlich fallen dynamische Tarife in die Kategorie variabler Tarife, da auch hier, anders als beim Festpreis, kein fixer Preis für einen bestimmten Vertragszeitraum festgelegt ist.
Bekannte variable Tarife sind lastvariable und zeitvariable Tarife.
Lastvariable Tarife: Diese Tarife eignen sich für sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ (z.B. Elektroautos oder Wärmepumpen). Der zuständige Netzbetreiber kann hier in festgelegten Zeitfenstern den Energieverbrauch reduzieren, sodass – als „Belohnung“ für den Verbraucher – geringere Netzentgelte abgerechnet werden können. Für lastvariable Tarife wird ein eigener Zähler (z.B. für die Ladestation bei Elektroautos) benötigt. Lastvariable Tarife implizieren nicht automatisch auch günstigere Energiepreise.
Zeitvariable Tarife: Diese Tarife rechnen für bestimmte Tageszeiten oder Wochentage unterschiedliche Energiepreise ab, z.B. tagsüber gilt dann beispielsweise ein höherer Preis als nachts. Hierfür wird ein Mehrtarifzähler benötigt.
Es gibt auch zeitvariable Tarife ohne festgelegte Zeitfenster. In diesem Fall wird innerhalb eines Preisrahmens oder ein monatlicher Mittelwert abgerechnet. Für diese Version zeitvariabler Tarife reicht ein einfacher digitaler oder sogar analoger Zähler aus.
Dynamische Tarife: Ein dynamischer Tarif hingegen berechnet alle 15–60 Minuten basierend auf dem aktuellen Preis an der Börse neu. Dieser ist somit deutlich beweglicher im Vergleich zu den bekannten variablen Tarifen. Voraussetzung für die Nutzung von dynamischen Tarifen ist ein intelligentes Messsystem oder RLM-Zähler, den Verbraucher sich bei Bedarf einbauen lassen können. Bei SLP-Abnahmestellen muss der grundzuständige Messstellenbetreiber (theoretisch) spätestens vier Monate nach Beantragung ein intelligentes Messsystem verbauen.
Mit einem vorausgesetzten, guten Überblick über die Preisschwankungen an der Börse, können Verbraucher bei dynamischen Tarifen potenziell von sehr günstigen Energiepreisen profitieren. Aber welche weiteren, konkreten Vorteile und welche Herausforderungen gibt es im Hinblick auf dynamische Tarife?
Vorteile und Herausforderungen von dynamischen Tarifen
Gesetzliche Vorgaben durch §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Am 1. Januar 2024 ist §14a des EnWG in Kraft getreten. Ziel der Bundesregierung ist es, damit auf die Entwicklung einer zunehmend dezentralisierten und erneuerbaren Energieversorgung zu reagieren. Insbesondere die Nutzung von Elektroautos und Wärmepumpen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. §14 a EnWG dient in diesem Kontext dem Zweck, zukünftige Netzüberlastungen zu vermeiden und gleichzeitig die Energiewende stetig voranzutreiben.
Laut der gesetzlichen Neuerung müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW (z.B. Ladestationen für Elektroautos, Wärmepumpen oder einige Batteriespeicher) so ins Netz integriert werden, dass ihre Leistung im Bedarfsfall vom Netzbetreiber angepasst werden kann.
§14a ist verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW und bei Installation nach dem 31.12.2024. Für Verbrauchseinrichtungen, die vor diesem Datum installiert wurden, bleibt die Umsetzung bis 2028 freiwillig.
Das Hauptziel des Paragrafen: Es soll sich finanziell für Verbraucher lohnen, wenn sie ihre Energie flexibel und netzauslastend nutzen – ohne dabei den Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien auszubremsen.
Konkret bedeutet das, die Energie überwiegend dann zu nutzen, wenn sie durch erneuerbare Energien (beispielsweise starker Wind oder Sonnenschein) im Überfluss vorhanden ist.
Technische Voraussetzung für dieses Vorgehen wird ein Smart Meter in Kombination mit einer Steuereinheit sein, das dem Verteilnetzbetreiber dann die Steuerung ermöglicht. Daher will die Bundesregierung den Einbau der Smart Meter vorantreiben und den Rollout-Plan bis 2032 abschließen. (Wir berichteten: eoptimum.de/regierung-plant-pflicht-fuer-smart-meter-und-variable-stromtarife-5-entscheidende-vorteile)
Vom Besten aus beiden Märkten profitieren mit der strukturierten Beschaffung
Beim strukturierten Beschaffungsmodell von e.optimum wird der Energiebedarf aller Kunden zu vielen unterschiedlichen Kaufzeitpunkten am Termin- und Spotmarkt beschafft.
Der Vorteil: Sie profitieren von den Vorzügen der Spotmarktpreise. Zeitgleich erhalten Sie eine Preisabsicherung durch Teileindeckungen am Terminmarkt. Diese Preisabsicherung ist bei den gängigen dynamischen Tarifen nicht gegeben.
Nach diesem Prinzip garantiert die strukturierte Beschaffung beim e.optimum-Modell mit einem Mix aus langfristigen Terminmarktprodukten und tagesaktuellen Spotmarktanteilen unseren Kunden die entscheidenden Preisvorteile beider Märkte:
Der Terminmarkt schafft Preissicherheit.
Der Spotmarkt schafft Preisvorteile.
Potenzielle Unsicherheiten und damit einhergehende Preisanstiege im Energiesektor – z.B. in Folge von geopolitischen Spannungen oder staatlichen Entscheidungen – werden für e.optimum-Kunden damit deutlich abgemildert. So können Verbraucher besser planen, bekommen mehr unternehmerische Sicherheit und profitieren dennoch von den bestmöglichen Preisen am Markt.
Sie haben noch Fragen zu dynamischen Tarifen oder Interesse an unserer strukturierten Beschaffung? Melden Sie sich gerne bei uns: eoptimum.de/kontakt