Mit digitalen Stromzählern und variablen Tarifen will die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Das Bundeskabinett hat für diese Pläne am 11.01.2023 dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)“ zugestimmt. Jetzt muss sich der Bundestag damit befassen.
Mit diesem Vorhaben hängt auch der Smart-Meter-Rollout zusammen, der wiederaufgenommen werden soll. Für viele Verbrauchsklassen sollen intelligente Stromzähler nämlich bereits ab 2025 Pflicht werden, daher will die Bundesregierung den Einbau vorantreiben und somit den Rollout-Plan bis 2032 abschließen.
Was sind sogenannte Smart Meter eigentlich?
Smart Meter sind digitale, vernetzte Messgeräte für Energie. Mit der intelligenten Messtechnik erfolgt eine exakte Erfassung und Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber. Diese Daten können auch von den Verbrauchern selbst rund um die Uhr eingesehen werden – beispielsweise über entsprechende Apps. Damit lässt sich sowohl der Verbrauch, sowie die Einspeisung von Energie besser und effizienter kontrollieren und optimieren und mehr Transparenz beim Energieverbrauch erlangen.
Smart Meter als Voraussetzung für die Digitalisierung der Energiewende
Hintergründe für den geplanten Smart-Meter-Rollout und der damit voranschreitenden Digitalisierung sind vor allem der bereits genannte Ausbau der erneuerbaren Energien, vermehrte Elektroautos im Verkehrsbereich und der Einsatz von Wärmepumpen in Gebäuden. Diese Faktoren der Energiewende erfordern laut Wirtschaftsminister Robert Habeck „eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und –verbrauch“. Die jährlich anfallende Gebühr für die Smart Meter soll laut Gesetzesentwurf für Nutzer je nach Verbrauchsklasse auf bestimmte, im Rollout-Fahrplan festgelegte Beträge gedeckelt werden.
Mit dem GNDEW handelt das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) konform dem EU-Aktionsplan „Digitalisierung des Energiesystems“. Im „Clean Energy for All Europeans Package“ wurde bereits 2016 die Digitalisierung als wichtiges Instrument zur Förderung von sauberer Energie und der Sektorenkopplung in der EU genannt.
Smart-Meter-Rollout kann wieder anlaufen
Bereits im Februar 2020 startete der Smart-Meter-Rollout der Bundesregierung offiziell mit einer Allgemeinverfügung des BSI – dann kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster die Einbaupflicht in einem Eilverfahren im März 2021 aufgrund „voraussichtlicher Rechtswidrigkeit“. Kurz vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren am 25.5.2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das BSI eine Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. Im Oktober 2022 kündigte Minister Habeck dann endlich die lang ersehnte Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes an und nun kann der Rollout weiterlaufen.
Das sind die Maßnahmen im GNDEW:
- Abschaffung der Markterklärung
- verbindlicher Rollout-Plan bis 2030
- mehr Daten für den Netzbetrieb
- Agilität als Basisstrategie
- drastische Reduktion der Entgelte für Endkunden (Preisobergrenze, POG)
Das ist der gesetzliche Rollout-Fahrplan im Überblick:
- Ab sofort möglich: Agiler Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW) bis 31.12.2024
- Sofort zulässig, verpflichtend ab 2025: Möglicher Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeuger < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang bis 01.12.2025: 20 Prozent, 31.12.2028: 50 Prozent und 31.12.2030: 95 Prozent.
- Ab 2025 zulässig, verpflichtend ab 2028: Rollout bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 Kw bis 31.12.2028: 20 Prozent, 31.12.2030: 50 Prozent und 31.12.2032: 95 Prozent.
(Quelle: BMWK – Überblick Gesetzlicher Smart Meter Rolloutfahrplan*)
Laut aktuellem Gesetzentwurf zum GNDEW sollen zusätzlich zum Rollout ab 2025 variable Stromtarife angeboten werden.
Was versteht man unter variablen Stromtarifen?
Variable Stromtarife geben die dynamischen Energiepreise an der Börse an die Endkunden weiter, anstatt wie beim Festpreisvertrag einen fixen Energiepreis für mehrere Jahre zu vereinbaren.
Somit bezahlt der Verbraucher beim Festpreismodell denselben Preis pro Kilowattstunde über einen festgelegten Zeitraum – unabhängig vom realen Strompreis am Markt während der Laufzeit, welcher durchaus auch unter dem vereinbarten Fixbetrag liegen kann. Um bei diesem Modell ein gewisses Risiko als Energieversorger abfedern zu können (sollte der Markt-/ bzw. Einkaufspreis teurer als der vereinbarte Vertragspreis sein) wird im Endpreis meist zusätzlich noch ein Risikoaufschlag verrechnet.
Variable Stromtarife hingegen benötigen keine Kosten für einen Risikoaufschlag und der Verbraucher bezahlt für die Energie genau das, was sie an der Strombörse zum entsprechenden Zeitpunkt gerade kostet. Meistens gibt es noch eine geringe Grundgebühr, die von Anbieter zu Anbieter variiert. Selbst wenn einzelne Zeitpunkte über dem Preis eines klassischen Festpreistarifs liegen, ist ein variables Preismodell insgesamt dennoch erfahrungsgemäß meist günstiger.
5 entscheidende Vorteile von Smart Metern im Einsatz mit variablen Tarifen:
- Intelligente Stromzähler machen den aktuellen Preis zu jeder Tageszeit transparent.
- In Kombination mit einem variablen Tarif kann der Kunde seinen Verbrauch danach ausrichten, zu welchen Zeitpunkten die Energie am günstigsten ist.
- Eine Solaranlage auf dem Dach hat einen zusätzlichen Vorteil: Die smarten Zähler registrieren, wenn Strom ins Netz eingespeist wird. Analoge Zähler können das nicht. So kann man auch hier genau dann bestimmte Geräte einschalten, wenn z.B. die Sonne scheint und man den selbst erzeugten Strom nutzen kann.
- Die Nutzung von Smart Metern trägt zur Versorgungssicherheit bei.
- Smart Meter in Kombination mit variablen Tarifen unterstützen den Ausbau der Stromnetze und der erneuerbaren Energien.
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