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Yasemin Lâle, Geschäftsführerin von purePepper Media & Sales, und Boris Käser, Vorstandsvorsitzender der e.optimum AG

Energiepreise 2026 – Gesetzliche Änderungen im Überblick

Heute sprechen wir über ein Thema, das viele von uns direkt betrifft, die Energiepreise und wie sich politisch und praktisch gerade einiges verändert.
Die Bundesregierung hatte ursprünglich verschiedene Maßnahmen zur Entlastung angekündigt, doch einige davon werden nun anders umgesetzt als geplant. In dieser Folge schauen wir uns genau an, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, wie sie sich auf Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen auswirken und welchen Einfluss die Energieversorger durch ihre Beschaffungsmodelle auf die Preisgestaltung haben. Darüber spreche ich heute mit dem Vorstandsvorsitzenden der e.optimum AG, Boris Käser.

Die Bundesregierung spricht aktuell von drei konkreten Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise. Könntest du uns die kurz vorstellen?

Zum einen geht es um die Stromsteuerentlastung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Zum zweiten um die Reduzierung der Netzentgelte, insbesondere auf der Stromseite. Und zum dritten um den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage ab dem 1. Januar 2026.

Im Koalitionsvertrag heißt es, dass Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde entlastet werden sollen – unter anderem durch die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sowie durch die Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten.

Unterstützen die drei genannten Maßnahmen diese Ziele oder weichen sie davon ab?

Das muss man etwas differenzierter betrachten. Bei der Stromsteuer hatte der Gesetzgeber ursprünglich in Aussicht gestellt, dass alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher entlastet werden sollen. Am Ende des Tages gab es aber eine andere Lösung. Die Stromsteuerentlastung gilt ausschließlich für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.

Alle anderen bezahlen weiterhin die volle Stromsteuer. Für die Begünstigten sinkt der Satz von 2,05 Cent auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent. Das sind also zwei Cent Entlastung – aber, wie gesagt, alle anderen bleiben außen vor. Ich persönlich hätte mir da eine andere Lösung gewünscht. Auch wenn es nur Symbolpolitik gewesen wäre, hätte man lieber alle ein wenig entlastet, statt nur wenige deutlich.

Auf die Stromsteuer bist du ja eben schon eingegangen. Wie verhält es sich denn bei den Netzentgelten?

Ein berechtigter Punkt. Da muss man stark differenzieren. Auf der Stromseite gibt es tatsächlich eine massive Entlastung. Der Gesetzgeber hat entschieden, die Übertragungsnetzentgelte aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit 6,5 Milliarden Euro zu subventionieren. Das wird sich sowohl bei privaten als auch gewerblichen Haushalten deutlich bemerkbar machen.

Private Haushalte bekommen im Durchschnitt eine Entlastung von etwa 10 bis 11 Prozent, im Gewerbe geht es hoch bis zu 29 Prozent.

Anders sieht es bei den Gasnetzentgelten aus. Dort müssen durchschnittliche Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell mit bis zu 15 Prozent höheren Netzentgelten rechnen. Das liegt daran, dass Gasnetzbetreiber Investitionen künftig über kürzere Laufzeiten abschreiben dürfen – was natürlich höhere jährliche Belastungen bedeutet. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die letzten Gasverbraucher nicht allein die Kosten tragen.

Zudem sind die Winter immer milder, der Gasabsatz sinkt, und die Fixkosten verteilen sich auf weniger Menge – dadurch steigen die Preise weiter.

Und was verbirgt sich hinter der Gasspeicherumlage, die nun abgeschafft werden soll?

Die Gasspeicherumlage wurde während der Energiekrise eingeführt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Diese Umlage in Höhe von 0,299 Cent fällt ab dem 1. Januar weg.

Eigentlich ist das paradox, weil derzeit kaum jemand freiwillig einspeichern möchte. Der Markt ist liberalisiert, aber es gibt nur geringe Preisunterschiede, weshalb das Einspeichern wirtschaftlich unattraktiv ist. Dennoch hat sich der Gesetzgeber entschlossen, diese Umlage abzuschaffen.

Allerdings kommt im nächsten Jahr eine höhere Belastung auf die Gasverbraucherinnen und -verbraucher zu – im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Die CO₂-Umlage liegt aktuell bei etwa einem Cent und wird sich 2026 auf rund 1,17 Cent erhöhen. Der Entlastungseffekt durch den Wegfall der Gasspeicherumlage wird also durch die CO₂-Bepreisung überkompensiert.

Dann kann man eigentlich gar nicht von einer Entlastung sprechen, oder?

Ich würde es wie gesagt differenziert betrachten. Auf der Stromseite ja, da sinken die Netzentgelte massiv. Auf der Gasseite hingegen steigt die Belastung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können letztlich nur am Energiepreis selbst ansetzen, also durch Tarifoptimierung – denn der Rest ist reguliert. Das hängt auch mit dem politischen Ziel zusammen, sich langfristig von fossilen Energien zu verabschieden.

Du hast gerade unterschiedliche Faktoren genannt, die die Belastung oder Entlastung beeinflussen. Damit wir das besser verstehen können – wie setzt sich der Strom- bzw. Energiepreis eigentlich zusammen?

Gerne. Man kann sich das wie ein Kuchendiagramm vorstellen. Auf der Stromseite haben wir den reinen Energiepreis – das ist der Teil für Beschaffung und Vertrieb. Er macht rund 30 Prozent aus.

Dann gibt es Steuern, Abgaben und Umlagen, zum Beispiel die Stromsteuer oder die Umsatzsteuer. Und schließlich die Netzentgelte, die den größten Teil ausmachen.

Beim Gas ist es ähnlich: Es gibt die reine Energiebeschaffung, die Netzentgelte und, als immer größer werdenden Faktor, den CO₂-Preis. Der Gesetzgeber bezeichnet ihn zwar nicht als Steuer, faktisch ist er aber genau das.

Das heißt, etwa zwei Drittel des Energiepreises sind gesetzlich geregelt und bei allen Anbietern gleich?

Genau. Diese zwei Drittel sind reguliert und unabhängig vom Energieversorger. Was der Versorger dann daraus macht, also wie er seinen Tarif gestaltet, bleibt ihm überlassen. Insbesondere bei SLP-Tarifen, also Tarifpreise für Abschlagszähler, hat der Versorger natürlich die vollkommene Freiheit der Tarifgestaltung.

Beim klassischen Tarif zahlen die Kundinnen und Kunden einen Gesamtpreis pro Kilowattstunde. Bei e.optimum ist das anders – wir geben alle Kosten eins zu eins ohne Aufschlag an unsere Kundinnen und Kunden weiter. So kommt die Entlastung auch wirklich bei den Kundinnen und Kunden an.

Und das letzte Drittel ist dann das entscheidende?

Genau. Nur darauf hat insbesondere der größere Gewerbekunde Einfluss – über die Wahl des Versorgers und des Tarifmodells. Da besteht Handlungsspielraum.

Das heißt also: Während zwei Drittel des Strompreises gesetzlich geregelt sind, liegt der entscheidende Unterschied im verbleibenden Drittel – dort, wo die Energieversorger selbst aktiv werden. Je nachdem, wie und wann Strom beschafft wird, können sich die Preise für Kundinnen und Kunden deutlich unterscheiden.

Kannst du uns die Beschaffungsstrategien der Versorger erklären?

Klar. Das hängt stark davon ab, was der Kunde oder die Kundin will. Früher gab es meist nur Festpreise – also fixe Arbeitspreise bei größeren Gewerbekunden oder feste Bruttotarifpreise. Die Kundinnen und Kunden wussten genau: Ich zahle 30 Cent pro Kilowattstunde, egal wie viel ich verbrauche.

Das nennt man klassische „Back-to-Back“-Beschaffung: Der Versorger kauft die Energie in dem Moment ein, in dem die Kundinnen und Kunden den Auftrag erteilen. Davon verabschiedet sich der Markt zunehmend – auch wegen der Einführung dynamischer Tarife, die seit dem 1. Januar verpflichtend sind.

Ein Festpreis wird meist am Terminmarkt beschafft – der Versorger kauft die Energiemenge für festgelegte Lieferzeiträume. In diesen Preisen ist üblicherweise ein Risikoaufschlag enthalten, der kleiner wird, je näher der Lieferbeginn rückt.

Daneben gibt es die Spotmarktbeschaffung – also dynamische Tarife. Man zahlt den aktuellen Marktpreis: Wenn Strom günstig ist, profitiert man; wenn er teuer ist, zahlt man mehr. Im Mittel ist der Spotmarkt oft günstiger als der Terminmarkt.

Und schließlich gibt es Mischmodelle – also strukturierte Beschaffungen aus Termin- und Spotmarkt. Das ist auch unser Ansatz bei der e.optimum. Wir wollen nicht alles auf eine Karte setzen, sondern regelmäßig zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschaffen. So sichern wir uns gute Durchschnittspreise.

Also spielt sowohl die Art und Weise, auf welchem Markt die Energie beschafft wird, als auch der Zeitpunkt der Beschaffung eine entscheidende Rolle?

Genau. Wir bei e.optimum sind der Meinung, dass wir das Beste aus allen verschiedenen Märkten und Beschaffungsphilosophien kombinieren. Letztlich bleibt es natürlich Geschmackssache und liegt in der Entscheidungsfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Unser Tarifmodell – die strukturierte Beschaffung – vereint mehrere Vorteile: Einerseits ermöglicht sie eine anteilige Preisabsicherung durch den Einkauf am Terminmarkt, und zwar nicht nur zu einem festen Zeitpunkt, sondern laufend und regelmäßig. Wenn die Preise sinken, passen wir unsere Limits an. Werden bestimmte Preisniveaus erreicht, kaufen wir zusätzliche Energiemengen nach und sichern uns so günstige Durchschnittspreise.

Ein weiterer Teil unserer Strategie besteht darin, bewusst Anteile über den Spotmarkt laufen zu lassen – etwa in Zeiten hoher Einspeisung durch Photovoltaik im Sommer oder bei starkem Wind im Herbst. So können wir von günstigen Marktphasen profitieren. Natürlich gibt es auch Phasen mit höheren Spotmarktpreisen, doch hier wirken sich unsere Terminmarktanteile ausgleichend auf das gewichtete Preisniveau aus.

Und schließlich nutzen wir als drittes Element sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) – also Verträge, bei denen zwar ein fixer Preis vereinbart ist, die Mengen jedoch variabel sind.
Damit kombinieren wir die Vorteile aus drei Welten: Terminmarkt, Spotmarkt und PPA.

Man kann das mit einem ETF-Fonds vergleichen: Es wird kontinuierlich gekauft, wodurch sich langfristig ein stabiler, fairer Durchschnittspreis ergibt – deutlich attraktiver, als wenn man zu einem einzelnen Zeitpunkt alles auf eine Karte setzt.

Zusammenfassend heißt das also: Auch wenn ein Großteil des Energiepreises gesetzlich festgelegt ist, gibt es dennoch Spielräume. Ein Blick auf den eigenen Tarif lohnt sich also gerade jetzt.

Was würdest du sagen, was nehmen wir heute als Kernbotschaft aus dieser Folge mit?

Wie immer bleibt die Energiewirtschaft dynamisch – und wie im echten Leben: Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt. Der Gesetzgeber hat mehrfach nachjustiert, bis ein finaler Konsens gefunden war. Aus Verbrauchersicht gilt: Ein Blick in den eigenen Vertrag hilft immer, um sich weiter zu optimieren.

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