Zusätzliche Gasumlagen ab Oktober 2022

Alle Infos auf einen Blick und Handlungsmöglichkeiten

Wer mit Erdgas heizt, muss wegen des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden gedrosselten Gaslieferungen aus Russland bereits jetzt mehr zahlen. Die extrem hohen Gaspreise werden im Herbst und Winter weiter durch zusätzliche Gasumlagen angeheizt. Die Umlagen sind aktuelles Hauptthema in den Nachrichten und Medien. In den meisten Fällen ist hier jedoch lediglich von der sogenannten Gasbeschaffungsumlage die Rede. Welche beiden weiteren Umlagen in der kommenden Heizperiode die Rechnungen weiter belasten werden, erfahren Sie in diesem Beitrag – inklusive alle wichtigen Informationen und Tipps für Handlungsmöglichkeiten.

Diese gesetzlichen Umlagen werden ab Oktober 2022 erhoben

  • Die Gasbeschaffungsumlage nach dem Energiesicherungsgesetz zur Entlastung von Gasimporteuren in Höhe von 2,419 Cent/kWh netto.
  • Die Gasspeicherumlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz zur Sicherung der Füllstandvorgaben für Gasspeicheranlagen in Höhe von 0,059 Cent/kWh netto.
  • Die Bilanzierungsumlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz in Höhe von 0,57 Cent/kWh bei SLP- bzw. 0,39 Cent/kWh netto bei RLM-Kunden.

Was ist der Zweck dieser Umlagen und wie lange sind sie gültig?

Die Gasbeschaffungsumlage ist eine verbrauchsabhängige Sonderumlage, die als Folge des Krieges in der Ukraine erhoben wird. Sie soll Gasimporteure (wie beispielsweise das Unternehmen Uniper) entlasten, die in den vergangenen Monaten deutlich weniger Gas aus Russland erhalten haben als vertraglich vereinbart. Diese Mengen müssen sie ersatzweise zu deutlich höheren Preisen aus anderen Quellen beschaffen, um ihre Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden*innen – vor allem gegenüber Stadtwerken – zu erfüllen. Bisher konnten sie diese Mehrkosten nicht an die Kunden*innen weitergeben, weil die Abgabepreise oftmals längerfristig fixiert sind. Ab Oktober ist damit Schluss – ab diesem Zeitpunkt dürfen die Importeure 90 Prozent der erhöhten Beschaffungskosten über die Beschaffungsumlage weiterreichen. Das Ziel? Die Verhinderung von Insolvenzen systemrelevanter Gasimporteure und somit folglich von Lieferausfällen. Ab 1. Oktober 2022 soll die Beschaffungsumlage 1,5 Jahre gelten – bis 31. März 2024.

Die Gasspeicher in Deutschland müssen im Winter gut gefüllt sein, um für einen kompletten Lieferausfall aus Russland gewappnet zu sein. Die Ziele der Bundesregierung zu den Speicherfüllständen sind ambitioniert: Ab Oktober sollen diese schon 85 Prozent und am 1. November mindestens 95 Prozent betragen. Neben der Beschaffungsumlage zur Entlastung der Importeure, soll die Speicherumlage die THE beim Erreichen der vorgegebenen Speicherfüllstände unterstützen. „Kosten, die die Trading Hub Europe zur Einspeicherung im öffentlichen Interesse aufwendet, können ebenfalls umgelegt werden“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Gasspeicherumlage dient laut THE in erster Linie der Versorgungssicherheit in Deutschland und soll nur diejenigen Gasmengen ausgleichen, die verpflichtend einzuspeichern sind. Die Umlage gilt ab 1. Oktober 2022 bis 1. April 2025.

Die Bilanzierungsumlage dient dem Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisungen. Diese wird jährlich von den Marktgebietsverantwortlichen (Gaspool, NetConnect Germany) neu berechnet und gilt für 12 Monate. Der jährliche Turnus beginnt mit dem 1. Oktober und endet am 30. September (Gaswirtschaftsjahr). In den vergangenen Jahren betrug die Umlage 0 Cent pro Kilowattstunde und fällt 2022 erstmalig höher aus.

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Aufgrund der hohen Gaspreise und den zusätzlichen staatlichen Umlagen entlastet die Bundesregierung die Menschen in Deutschland bei der Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch. Künftig soll diese 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen, kündigte Kanzler Scholz an. Das solle bis März 2024 gelten.

So reduzieren Sie Ihre Energiekosten nachhaltig

Die negativen Konsequenzen der angespannten Versorgungslage treffen uns alle. Durch aktives Energiesparen können wir dennoch gemeinsam etwas gegen die hohen Preise tun, als Unternehmen sowie Privathaushalte.

Unsere einfachen und effektiven Energiespartipps für die Wintermonate

Sparsam heizen und Raumtemperatur reduzieren

Wenn die Raumtemperatur nur um ein Grad Celsius abgesenkt wird, können bereits etwa 6 Prozent Energie eingespart werden. Moderne Heizungsanlagen ermöglichen z.B. eine zentral gesteuerte Absenkung der Raumtemperatur.

Effizient heizen

Damit Heizkörper effizient funktionieren können, sollte genügend Abstand zu Möbeln oder anderen Gegenständen bestehen.

Heizung entlüften

Entlüften Sie die Heizungen regelmäßig. Das spart jährlich etwa 1,5 Prozent Energie ein und kostet pro Heizkörper nur wenige Minuten Arbeitsaufwand.

Richtig Lüften

Durch regelmäßiges und korrektes Lüften muss weniger geheizt werden. Kurzes Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern ist hierbei am effizientesten. An sehr kalten Tagen währenddessen die Heizung abdrehen.

Fenster und Türen abdichten

Das Abdichten von Fenstern und Türen ist einfach und kostengünstig umzusetzen – und spart Heizenergie. Beispiele hierfür: Elastische Dichtungsbänder und für Türunterkanten bewegliche Dichtprofile und Bürstendichtungen. In sehr kalten Nächten sollten Rollläden, Vorhänge und Jalousien geschlossen gehalten werden.

Smarte Thermostate

Programmierbare Thermostate unterstützen dabei, die optimale Raumtemperatur und die gewünschten Heizzeiten einzustellen. Lediglich nach tatsächlichem Bedarf zu heizen, reduziert dauerhaft die Energiekosten.

Türen schließen

Bis zu fünf Prozent an Heizkosten lassen sich einsparen, indem die Türen zwischen den Räumen geschlossen werden. Das gilt insbesondere für die Tür zum Schlafzimmer, das für den idealen Schlaf nachts eher kühler sein sollte. Auch Türen zum Flur, Keller oder Dachboden sollten immer geschlossen bleiben – so entweicht keine Wärme unnötig.

Weitere hilfreiche Energiespartipps und Einsparpotenziale für Unternehmen oder Privathaushalte finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel (BMWK)

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