Was ist Direktvermarktung?

Im Interview mit Portfoliomanager Michael Singer

Erneuerbare Energien sind in aller Munde und dessen Ausbau gewinnt zunehmend an Relevanz und Dringlichkeit. Auch In der Politik sind die erneuerbaren Energien, besonders im Hinblick auf die deutschen und europäischen Klimaziele, beständiges Gesprächsthema. Und das zurecht! Sie tragen maßgeblich zur Versorgungssicherheit bei und haben positive Effekte auf Umwelt, Klima und Wirtschaft. Die Bundesregierung veranlasste bereits zahlreiche Bemühungen und Förderungen zum Ausbau der regenerativen Energieträger. Eines davon ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG), welches sich seit dem Jahr 2000 als effektives und effizientes Instrument für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen bewährt hat. Seit der Einführung hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland von 6,3 Prozent auf 37,8 Prozent im Jahr 2018 versechsfacht. (Quelle: BMWI)

Im Jahr 2021 lief allerdings für die ersten Betreiber von Solaranlagen nach 20 Jahren die Förderung nach diesem Gesetz aus. Hier spricht man auch von Post-EEG-Anlagen.

Eine mögliche Lösung ist die Direktvermarktung. Was genau versteht man unter diesem Begriff? Energie-Experte und Portfoliomanager Michael Singer von der e.optimum AG erklärt:

Denken wir in größeren Dimensionen, kann ein Kohlekraftwerk als praktisches Beispiel herhalten. In einem Kohlekraftwerk wird nicht nur der Strom erzeugt, sondern er muss auch verkauft werden. Dazu betreiben die großen Firmen Abteilungen, die das Portfolio- und Bilanzkreismanagement durchführen. Dort wird die Stromerzeugung prognostiziert, verkauft und eben auch bilanziert. Das muss eine kleine Windkraft- oder Photovoltaikanlage auch machen. Hier kann man sich bereits vorstellen, wie kleinteilig das alles in diesem Fall ist. Daher ist es durchaus sinnvoll, diese Aufgabe an einen Dienstleister abzugeben, welcher dann gebündelt diese vielen kleinen Anlagen vermarktet. Das ist Direktvermarktung.

Wie genau ist hier der Ablauf? Gibt es verschiedene Arten von Direktvermarktung?

Ja, grundsätzlich muss man im ersten Schritt zwischen der sonstigen Direktvermarktung und der nach dem EEG unterscheiden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist beispielsweise geregelt, wie die Direktvermarktung ablaufen muss. Die Direktvermarktung nach diesem Gesetz teilt sich nochmals in zwei Unterscheidungen auf: Es gibt zum einen die verpflichtende Direktvermarktung. Diese betrifft alle Anlagen seit 2016, die den Schwellwert von 100 KW Erzeugungsleistung überschreiten. Diese müssen in die Direktvermarktung nach dem EEG. Dann gibt es natürlich noch die freiwillige oder auch optionale Direktvermarktung, die Anlagen vor 2016 oder mit kleinerer Erzeugungsleistung als 100 KW betrifft. Diese können freiwillig in die Direktvermarktung, wenn es sich für die Anlagen wirtschaftlich lohnt.

Du hast gerade von der EEG-Direktvermarktung gesprochen, aber auch eine sogenannte sonstige Direktvermarktung erwähnt. Was versteht man darunter?

Einerseits gehen die zuvor erwähnten Post EEG-Anlagen – also Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen – in die sonstige Direktvermarktung. Aber auch kleine Erzeugungsanlagen, die sich außerhalb des EGG bewegen – zum Beispiel das klassische erdgasbetriebene Blockheizkraftwerk – haben eine Stromerzeugung, die vermarktet werden muss. Also zusammengefasst: Alte EEG-Anlagen, die aus dem Gesetz fallen oder kleinere Anlagen, die nicht unter das EEG fallen, werden über die sonstige Direktvermarktung vermarktet.

Vielen Dank für die Erklärung. Wie lauten die Vorteile und Nutzen der Direktvermarktung im Allgemeinen?

Grundsätzlich vorteilhaft ist eine wirtschaftlich attraktive Vermarktung des Stroms direkt an den Großhandelsplätzen für elektrische Energie. Bei der EEG-Direktvermarktung, also für die Altanlagen von vor 2016 oder die Anlagen, die eben unter diesen 100 KW Erzeugungsleistung liegen, gibt es noch einen kleinen zusätzlichen Vorteil: Die sogenannte Managementprämie, die 0,4 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Diese soll die Kosten der Direktvermarktung decken. Je nach Anlage und Anlagenstandort – das ist eine Einzelfallprüfung – kann es durchaus wirtschaftlich interessant sein, da man noch einige hundert Euro im Jahr zusätzlich erwirtschaften kann.

Du hast zuletzt über die finanziellen Vorteile gesprochen. Inwiefern unterstützt die Direktvermarktung denn auch die Energiewende?

Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen und zuvor eine sehr einfache Vermarktungsart für den Anlagenbetreiber darstellten, werfen die Frage auf: Sollte ich die noch funktionierende Anlage abschalten oder weiterbetreiben? Wenn ich sie weiterbetreibe, erhalte ich plötzlich Aufgaben, die dem Bilanzkreismanagement eine Stromvermarktung auferlegen und die mich als kleinen Anlagenbetreiber völlig überfordern würden. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Direktvermarktung zu haben, damit eben auch solche alten ausgeförderten Anlagen weiterhin betrieben werden können. Das hat einen volkswirtschaftlichen, aber eben auch einen ökologischen Mehrwert.

Also würdest Du Betreibern ausgeförderter Anlagen auf jeden Fall empfehlen in die Direktvermarktung zu gehen?

Ja, definitiv. Hierzu haben wir von e.optimum auf unserer Homepage unter der Rubrik „Direktvermarktung“ einen Erlösrechner genau für solche Post-EEG-Anlagen oder eben für Anlagen, die gar nicht unter das EEG fallen. Dort kann man sich dann kostenfrei ein unverbindliches Angebot einholen. Ich würde aber ebenso Anlagenbetreibern, die unter das EEG fallen und nicht zwingend in die Direktvermarktung müssen – also Altanlagen von vor 2016 oder unter 100 KW Peak – empfehlen, über den Erlösrechner herauszufinden, ob denn die freiwillige Direktvermarktung wirtschaftlich interessant ist und dann gegebenenfalls ein Angebot anzufordern.

Nachdem wir uns nun die verschiedenen Möglichkeiten der Direktvermarktung angesehen haben, stellt sich die Frage, inwiefern diese eine Zukunft hat. Oder ist sie nur als Übergangslösung für Altanlagen sinnvoll?

Ich glaube nicht, dass es lediglich eine Übergangslösung ist. Sondern es ist die Nachfolgelösung für die Zeit nach dem EEG. Momentan fördert das EEG die volle Bandbreite von kleinen Anlagen auf den Dächern von Privatpersonen bis hin zu großen Windparks von Unternehmen. Meine persönliche Einschätzung ist, dass es langfristig eine solche Fördergesetzgebung nur noch für Kleinanlagen geben wird. Für große Wind- oder Photovoltaikparkbetreiber etabliert sich aber eher die Zusammenarbeit mit Partnern, also den Direktvermarktern, um die erneuerbaren Energien bestmöglich im Markt zu integrieren.

Vielen Dank für Deine fachlichen Erläuterungen und Einschätzungen, Michael!

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