Die Energiewelt befindet sich im Wandel und mit ihr auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein neues Kapitel in der Energierechtslandschaft wurde aufgeschlagen: Zum 01.01.2023 ist das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Kraft getreten.
Das EnFG regelt nicht nur die Abwicklung der KWKG- und Offshore-Netzumlage, sondern sieht auch Sonderregelungen vor, nach denen ausnahmsweise geringere oder keine Umlagen auf bestimmte Netzentnahmemengen zu zahlen sind.
Wichtig: Wir weisen darauf hin, dass die Privilegierung von Wärmepumpen nach dem EnFG zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht EU-beihilferechtlich genehmigt ist (§ 68 EnFG).
Privilegierung von Wärmepumpen
Gemäß § 22 EnFG genießen Wärmepumpen einen privilegierten Status. Dies bedeutet, dass sich die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduzieren können, sofern spezielle Voraussetzungen erfüllt sind. Im regulären Prozess werden beide Abgaben durch den jeweiligen Netzbetreiber gegenüber e.optimum abgerechnet und im Rahmen der Lieferung von Wärmestrom an Sie als Letztverbraucher weitergereicht.
Voraussetzungen für die Reduzierung
- Der Strom wird in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe genutzt.
- Die betreffende Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.
- Sie sind kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach 2 Nr. 20 EnFG.
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen müssen Sie als Letztverbraucher über eine Eigenerklärung bestätigen. Melden Sie sich hierzu gerne unter service@eoptimum.de oder über unsere kostenlose Hotline. Ihre Angaben geben wir im Anschluss Ihrem zuständigen Netzbetreiber weiter. Die Frist hierfür ist der 28. Februar des jeweils nachfolgenden Jahres.
Sie sind e.optimum-Kunde und haben weitere Fragen zum EnFG und der Privilegierung von Wärmepumpen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: Kontaktformular