Post EEG: Was passiert mit EEG-Anlagen die nach 20 Jahren aus der EEG fallen?

EEG-Novelle 2021: Jetzt handeln!

Ab 2021 läuft die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die ersten EEG-Anlagen aus. Wie sollte also nun gehandelt werden? Anlagenbetreiber können auch nach Ende der EEG-Förderung vom Strom aus erneuerbaren Energien profitieren und somit weiterhin maßgeblich zum Klimaschutz beitragen. Wie das funktioniert? Wir erklären es Ihnen.

Im Jahre 2000 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG). Ziel der Förderung war, die Energiewende erfolgreich voranzutreiben. Im EEG wurde eine 20-jährige Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz vereinbart. Die Folge war ein regelrechter Boom der regenerativen Technologien. Die ersten Einspeisevergütungen liefen am 31.12.2020 aus. Jetzt gilt es für Anlagenbetreiber, schleunigst zu handeln. Dabei bieten sich verschiedene Möglichkeiten.

Anschlussregelung für Post-EEG-Anlagen

Mit der EEG-Novelle 2021 bietet die Bundesregierung eine Anschlusslösung. Bis 2027 kann der (Überschuss-)Strom von betroffenen Anlagen unter 100 kW weiterhin ins Stromnetz eingespeist werden. Die Vergütung eird hierbei nach dem Börsenpreis des Stroms bemessen. Bei PV-Anlagen ist das beispielsweise der Jahresmarktwert Solar, von dem noch eine Pauschale abgezogen wird, die den Aufwand bei den Netzbetreibern decken soll. Die Vergütung ist letztendlich geringer als die ursprüngliche Förderung der Bundesregierung. Für EEG-Anlagen über 100 kW gilt diese Option allerdings nur bis zum 31. Dezember 2021.

„Repowering“: Austausch durch eine neue Anlage

Die Altanlage kann auch durch eine neue ersetzt werden, wenn der weitere Betrieb der alten Anlage nicht sinnvoll ist – etwa aufgrund technischer Probleme, notwendiger Reparaturen oder verringerter Leistung. Neue Solarmodule beispielsweise gewinnen auf derselben Fläche meist doppelt so viel Strom wie die alten.

Auf Eigenverbrauch umstellen

Mit der Umstellung der EEG-Anlage auf Eigenverbrauch können die Stromkosten gesenkt werden, da weniger vom durch Steuern, Abgaben und Umlagen teuren Strom aus dem Netz bezogen wird. In der EEG-Novelle ist zudem festgelegt, dass keine Umlage auf den Eigenverbrauch (für Kleinanlagen) erhoben wird. Die Kosten einer Umstellung sollten jedoch einkalkuliert werden – so kann man abwägen, ob es sich lohnt. Der „Überschussstrom“, also der Strom, der erzeugt, aber nicht selbst verbraucht werden konnte, kann über die Direktvermarktung vergütet und ins Netz eingespeist werden.

Sonstige Direktvermarktung

Wer nach Ende der EEG-Förderung weiterhin Strom ins öffentliche Netz einspeisen und die oben beschriebene Anschlussregelung nicht beanspruchen möchte, muss sich um einen Direktvermarkter kümmern, der den produzierten Strom abnimmt, über die Börse vermarktet und anschließend den Erlös gutschreibt.

Ihre Vorteile mit der Direktvermarktung

Hohe Erträge – durch die marktorientierte Direktvermarktung sind sogar höhere Erträge möglich als mit der herkömmlichen EEG-Einspeisevergütung.

Geringer Aufwand – Sie erzielen zusätzliche Erlöse ohne Mehraufwand. Und das alles ohne Risiko.

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