Interview mit Jonas Elbe, Geschäftsführer von Energie Weitblick GmbH
Die Netzentgelte machen einen der größten Bestandteile der Energiekosten in Deutschland aus. Und die Energiekosten sind ein nicht unerheblicher Faktor in der Finanzplanung von Unternehmen. Daher wollen natürlich alle Möglichkeiten zur Kosteneinsparung ausgeschöpft werden.
In diesem Podcast-Interview führt uns Jonas Elbe, Geschäftsführer von unserem Partner-Unternehmen Energie Weitblick, durch das komplexe Thema der individuellen Netzentgelte und erklärt, wie diese von Unternehmen mit bestimmten Voraussetzungen als effektives Werkzeug zur Reduzierung der Energiekosten genutzt werden können.
Herr Elbe, stellen Sie sich unseren Hörern gerne einmal vor.
Sehr gerne. Mein Name ist Jonas Elbe, ich bin Geschäftsführer der Energie Weitblick GmbH. Wir haben uns als Energie-Beratungsbüro auf die Abgaben und Umlagen bei Energie spezialisiert und legen dabei einen besonderen Fokus auf die Netznutzungsentgelte. Also auf alle Facetten, die nicht im Zusammenhang mit der reinen Strombelieferung stehen. Genau diese Komponenten beeinflussen den Strompreis jedoch immer stärker. Alleine die Netzentgelte machen mittlerweile circa 30 bis 50 Prozent der Energiekosten aus. Verschiedene Studien gehen hier davon aus, dass in den kommenden 10 bis 15 Jahren etwa 300 Milliarden Euro alleine für den Netzausbau benötigt werden, um die Energiewende vollziehen zu können – eine gewaltige Summe. Also ein Kostenblock der kurz- oder mittelfristig stark ansteigen wird. Es lohnt sich demnach, genau zu prüfen, ob sich in diesen Bereichen Einsparpotenziale für Ihr Unternehmen ergeben können.
Das gemeinsame Ziel von Energie Weitblick und e.optimum ist es natürlich, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energiekosten zu senken. Können Sie uns kurz beschreiben, was Energie Weitblick genau tut?
Ja, gerne. Wir analysieren alle Energiepreisbestandteile hinsichtlich möglicher Einsparpotenziale und unterstützen dann die Kunden bei der Geltendmachung dieser Ansprüche. Gerade wenn der Energiemarkt nicht zum Tagesgeschäft gehört, ist Unterstützung bei der Orientierung in diesem komplexen Feld sehr wichtig. Ein Schwerpunkt, dem wir uns auch heute widmen möchten, ist dabei der Bereich der Netzentgelte. Insbesondere die individuellen Netzentgelte stellen oftmals eine einfacherere Möglichkeit dar, die hohen allgemeinen Netzentgelte zu senken.
Netzentgelte, das haben bestimmt schon viele unserer Hörer gehört. Aber was genau sind denn jetzt individuelle Netzentgelte, Herr Elbe?
Wie der Name es erahnen lässt, handelt es sich um eine individuelle Netzentgelt-Abrechnung. Das bedingt natürlich zunächst, dass gewöhnlich das allgemeine Netzentgelt von Ihrem Verteilnetzbetreiber zugrunde gelegt wird. Bei der allgemeinen Netzentgelt-Abrechnung wird zum einen die Jahresarbeit bepreist, so kennen wir das ja auch zuhause aus dem Privatkundenbereich. Zudem wird auch noch die Jahresleistungsspitze in Rechnung gestellt, also der höchste Viertelstundenwert, der über das ganze Jahr hinweg bezogen wird. Das ist in Deutschland eine sehr harte Abrechnung, wie ich finde. In anderen Ländern wird da beispielsweise der Mittelwert von den höchsten Spitzen gebildet. Hierzulande leider nicht, deshalb wie gesagt: Die höchste Viertelstunde im Jahr wird knallhart abgerechnet.
Können Sie uns den Prozess der Kostenersparnis durch individuelle Netzentgelte näher erläutern?
Im Bereich der individuellen Netzentgelte gibt es zum einen die stromintensive und zum anderen die atypische Netznutzung, die von großer Relevanz sind. Die stromintensive Netznutzung ist für die Großindustrie relevant, da hier eine Grundbedingung ist, dass sie mindestens 10 Millionen Kilowattstunden pro Jahr an einer Abnahmestelle beziehen. Wird dieser Verbrauch sehr gleichmäßig über das ganze Jahr bezogen, so können die Netzentgelte um mindestens 80 Prozent gesenkt werden. Also eine deutliche Reduzierung! Das sind Einsparungen, die bewegen sich mindestens im sechsstelligen Bereich.
Für unser Gespräch heute ist die atypische Netznutzung interessanter, da hier keinerlei jährliche Mindestabnahmemenge einer Abnahmestelle verlangt wird. Demnach können etliche Unternehmen davon profitieren.
Wie definiert man atypische Netznutzung? Können Sie uns einige Beispiele von Unternehmen oder Branchen nennen, die in diese Definition fallen?
Als Unternehmen kann ich meine Jahresleistungsspitze den Spitzen, die ich in den regionalen Hochlastzeitfenstern hervorrufe, gegenüberstellen. Wenn ich nun, stark vereinfacht ausgedrückt, dafür Sorge trage, dass ich keine Lastspitzen in den Hochlastzeiten provoziere, kann ich von einer atypischen Netznutzung profitieren. Diese senkt die Netzentgelte im Schnitt um circa 10.000 bis 20.000 Euro jährlich. Das ist schon ein beträchtlicher Teil, also lohnt es sich, da hinzuschauen. Unternehmen im Ein-Schicht-Betrieb mit höheren Lastspitzen im Sommer aufgrund von Kühlung, Saisonbetriebe oder ganz klassisch Bäckereien sollten demnach ganz genau prüfen, ob diese geforderten Erheblichkeitsschwellen für ein individuelles Netzentgelt eingehalten werden.
Sie haben das Wort „Hochlastzeitfenster“ erwähnt. Können Sie unseren Hörern erklären, was genau damit gemeint ist?
Hochlastzeitfenster ist quasi der Zeitraum, zu dem das Stromnetz am stärksten ausgelastet ist. Also alle Verteilnetzbetreiber in Deutschland sind seit dem Jahr 2012 dazu verpflichtet worden, jedes Jahr die Hochlastzeitfenster für ihr eigenes Netzgebiet zu berechnen und immer im November für das Folgejahr zu veröffentlichen. Die Hochlastzeiten können in den vier Jahreszeiten auftreten, müssen das aber nicht. Oftmals liegen die Zeitfenster eben nur in den Herbst- und Wintermonaten, da hier eine deutlich erhöhte Lastabnahme der Verbraucher im Regelfall stattfindet.
Wann hat ein Unternehmen überhaupt einen Anspruch auf individuelle Netzentgelte? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Im Bereich der atypischen Netznutzung müssen absolut gesehen mindestens 100 kW Differenz zwischen der angesprochenen Jahresleistungsspitze und der Spitze im Hochlastzeitfenster liegen. Zudem kommen die relativen Erheblichkeitsschwellen hinzu, die eingehalten werden müssen. Diese liegen in der Mittelspannung, in der sich eine Vielzahl der Abnehmer, über die wir heute sprechen, wahrscheinlich befinden werden, bei 20 Prozent relativ gesehen. Also beispielsweise ein Unternehmen mit einer Jahresleistungsspitze von 700 kW dürfte maximal 560 kW an Lastspitze im Hochlastzeitfenster erzielen, um einen Anspruch auf individuelle Netzentgelte zu erhalten.
Gibt es eine bestimmte Frist, bis wann Unternehmen einen Antrag auf ein individuelles Netzentgelt stellen können?
Ja, die gibt es: der 30. September. Bis dahin müssen die vollständigen Antragsunterlagen der zuständigen Regulierungsbehörde vorliegen. In der Regel ist das die Bundesnetzagentur. Sind die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, so wird das individuelle Netzentgelt verwehrt. Man kann da im Nachhinein leider auch wenig korrigieren.
Kann die Antragstellung auch rückwirkend erfolgen oder gibt es hier spezielle Regeln?
Eine rückwirkende Beantragung, wie wir das vielleicht im ein oder anderen Fall von der Stromsteuerreduzierung kennen, ist leider nicht möglich. Die Beantragung erfolgt demnach immer vorausschauend für das laufende Kalenderjahr. Also jetzt im September ist die Antragsfrist für das Jahr 2024.
Ist die Antragstellung ein einmaliger Prozess oder unterliegen Unternehmen einer fortlaufenden Nachweispflicht, z.B. jährlich?
Einmalig ist es leider nicht getan. Nach Abschluss des Kalenderjahres sollte ich aktiv auf den Verteilnetzbetreiber zugehen und die individuelle Netzentgelt-Abrechnung anschieben, beziehungsweise natürlich dann auch prüfen. Zudem muss ich jährlich der Nachweis- und Berichtspflicht gegenüber der Regulierungsbehörde bis spätestens 30. Juni nachkommen und dabei die final erzielten Ergebnisse übermitteln und diese dann auch mit Rechnungskopien belegen. Erfolgt das nicht, wirkt ein sensibles Strafverfahren, das die Regulierungsbehörde einleiten kann.
Der Antragsprozess scheint etwas komplex und für Unternehmer sicher herausfordernd zu sein. Wie unterstützt denn Energie Weitblick dabei?
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, alle nötigen Schritte, die zu einer Maximierung der Einsparungen im Bereich der individuellen Netzentgelte nötig sind, umzusetzen. Neben der erforderlichen Antragsabwicklung, prüfen wir dann auch wie sichergestellt werden kann, dass die Einsparungen auch optimal realisiert werden können. Wir testen hier beispielsweise die Auswirkungen von bestimmten Produktionsprozessen auf die Lastspitzen oder führen unterjährige Analysen zu den Zwischenständen durch. Wir begleiten die Unternehmen dabei, dass wir wirklich die größtmöglichen Einsparungen rausholen können.
Wie würden Sie auf Unternehmen reagieren, die bereits einen Energieberater haben oder meinen, das Thema schon selbst abgedeckt zu haben?
Das bekommen wir natürlich auch öfter mal zu hören, wenn da Energieberater oder Ähnliches im Spiel waren. Hier wäre ich aber ein bisschen vorsichtig, da erstens nur wenige Beratungen sich wirklich mit der Thematik auseinandersetzen und zweitens sich die Rahmenbedingungen aufgrund dieser Verlagerung der Hochlastzeitfenster, die jährlich neu berechnet werden, immer ändern. Also muss jedes Jahr neu hingeschaut werden. Es verbietet Ihnen prinzipiell niemand, den Antrag und das Verfahren selbstständig umzusetzen. Es verbietet Ihnen beispielsweise auch niemand, sich selbst als Stromlieferant registrieren zu lassen und mit Strom an der Börse zu handeln. Ich denke, aus Unternehmenssicht gilt es immer zu bewerten, welche Prozesse ich intern umsetzen möchte. Wenn die trivial sind, spricht natürlich nichts gegen eine eigenständige Abwicklung. Wenn das Ganze aber komplexer wird, dann lohnt es sich natürlich auf einen Experten zurückzugreifen. Ich glaube, ich konnte ja schon ein bisschen verdeutlichen, dass mit dem Verfahren eine Vielzahl von Verpflichtungen einhergeht und das nicht mal eben schnell gemacht ist.
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit Energie Weitblick und e.optimum?
e.optimum bietet den Kunden zum einen in der Strombeschaffung bessere Einkaufskonditionen an und sorgt hier aber gleichzeitig auch dafür, dass die Kunden über weitere Einsparmöglichkeiten immer informiert werden. Mit Energie Weitblick können e.optimum-Kunden auf einen erfahrenen Dienstleister zurückgreifen, der sich mit dem Prozess des Verfahrens bei individuellen Netzentgelten bestmöglich auskennt. Zudem gelten für die e.optimum-Kunden in der Zusammenarbeit mit uns Sonderkonditionen, die lediglich bei einer tatsächlichen Realisierung der Einsparungen auch anfallen.
Bei e.optimum führen wir für unsere Kunden unaufgefordert eine Potenzialanalyse durch und informieren Berechtigte über ihr mögliches Einsparpotenzial. In Summe haben wir für dieses Jahr bei unseren e.optimum-Kunden ein Gesamteinsparpotenzial von knapp 1,6 Millionen Euro errechnet. Pro Kunde sind das mehrere Tausend Euro im Jahr!
Herr Elbe, welche konkreten Schritte sollten Unternehmen jetzt tun, wenn sie daran interessiert sind, das jetzt auch in die Tat umzusetzen und ihre Energiekosten durch individuelle Netzentgelte zu senken?
Nehmen Sie sehr gerne Kontakt zu mir auf! Wir leben unsere Zusammenarbeit immer auf Augenhöhe. Mir ist es wichtig, dass ich Sie bestmöglich hinsichtlich der Thematik und der Potenziale abhole. Hier sei auch gesagt, dass wir gerne vorab immer prüfen, ob Ihr Unternehmen entsprechende Potenziale aufweist und hier auch nur in einem positiven Fall eine Dienstleistungsvereinbarung aufsetzen würden. Ich freue mich auf die Gespräche, kommen Sie gerne auf mich zu!
Sie wollen prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf individuelle Netzentgelte haben?
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen diese attraktive Möglichkeit nicht verpasst und das Verfahren fristgerecht eröffnet wird, empfehlen wir Ihnen, zeitnah mit Energie Weitblick in Verbindung zu treten: www.energie-weitblick.de
Alle anspruchsberechtigten e.optimum-Kunden wurden bereits über Ihre möglichen Einsparpotenziale informiert und können sich ebenfalls jederzeit an Energie Weitblick wenden, um die Einsparungen durch individuelle Netzentgelte in die Tat umzusetzen.