Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die „Ladeinfrastruktur vor Ort“

Das Wichtigste auf einen Blick

Das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau des deutschen Ladenetzes.

Mit einer Investitionssumme von 300 Millionen Euro soll die Ladeinfrastruktur genau dort gefördert und errichtet werden, wo Autofahrer ohnehin parken – also zum Beispiel vor Restaurants, Hotels, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Das ist die ideale Lösung für alle Menschen, die weder zu Hause noch beim Arbeitgeber laden können.

Schnell sein lohnt sich!

Seit dem 12. April 2021 können kleine und mittelständische Unternehmen Förderanträge stellen. Bis zu 80 Prozent der Investitionskosten werden im Rahmen der Förderung übernommen und die Anträge im „Windhundverfahren“ bewilligt. Das bedeutet für Unternehmen: Schnell sein lohnt sich! Denn die Anträge werden nach Reihenfolge des postalischen Eingangs bearbeitet und genehmigt. Besonders Unternehmen, die unter den anhaltenden Corona-Beschränkungen massiv leiden mussten, sind dazu aufgerufen, die Förderung in Anspruch zu nehmen und somit kostengünstig Ladestationen installieren zu lassen. Die Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Die Genehmigung der Förderung erfordert die öffentliche Zugänglichkeit der Ladestationen. Die maximalen Förderbeträge werden nur dann bewilligt, wenn die Zugänglichkeit zeitlich unbegrenzt ist. Bei einer zeitlichen Beschränkung reduzieren sich die Förderbeträge auf 50%, sofern mindestens 12 Stunden Zugänglichkeit pro Werktag (6 Tage pro Woche) gegeben sind. Alles, was darunterliegt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Es muss sich außerdem um intelligente Ladestationen mit integrierter Software handeln und der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, Gebietskörperschaften und natürliche Personen, die den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.

Was genau wird gefördert?

Die Förderung beinhaltet den erstmaligen Kauf und die Errichtung der Ladestation, der dafür erforderliche Netzanschluss und die Installation. Die Mindestbetriebsdauer beträgt 6 Jahre. Alle förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben im Detail können Sie dem MERKBLATT der BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen) entnehmen. Die Inbetriebnahme der Ladestation muss bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die Einreichung der Antragsunterlagen kann entweder elektronisch über die Plattform EASY-ONLINE oder auf postalischem Weg bei der BAV vorgenommen werden.

Sie wollen die Förderung in Anspruch nehmen und suchen die passende Ladestation?

Wir haben die passende Lösung für Ihre individuellen Ansprüche!

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an etankstelle@eoptimum.de

Oder rufen Sie einfach an unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 503 532 710

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