800 Millionen Euro für die deutsche Ladeinfrastruktur

Jetzt noch Förderungen vor Jahresende sichern!

Die Bundesregierung unterstützt und fördert anhaltend den Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Insgesamt 300 Millionen Euro hatte der Bund seit Februar 2017 bis Juni dieses Jahres bereits in die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ investiert. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) traf auf große Nachfrage: Anträge für den Aufbau von insgesamt 30.000 Ladepunkten wurden bewilligt, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.

Ladeinfrastruktur vor Ort: Anträge noch bis Ende 2021 möglich

Das weitere Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wurde im März dieses Jahres in Kraft gesetzt und wird mit ebenfalls mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro befördert und soll so besonders kleine und mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, zukünftig in die Elektromobilität zu investieren. Das große Ziel der Förderung besteht darin, eine Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladetechnik und insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen zu ermöglichen. Die Antragstellung läuft noch bis zum 31. Dezember 2021.

Weitere 500 Millionen Euro bis Ende 2025 im Fördertopf

Zusätzliche 500 Millionen Euro stellt das BMVI in dem neu aufgelegten Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ seit Sommer 2021 bis Ende 2025 zur Verfügung. Förderfähig sind hierbei lediglich Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Gefördert werden insbesondere die Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation. Die Antragstellung für Neuerrichtungen ist noch bis zum 18. Januar 2022 und für Modernisierungen bis zum 27. Januar 2022 möglich.

Die Voraussetzungen für eine Förderung

Für eine Genehmigung gelten bei beiden Förderungen dieselben Voraussetzungen: Die Ladestation muss eichrechtskonform sein. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen und darf nicht EEG-gefördert sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Ladestation rund um die Uhr öffentlich zugänglich ist. Bei zeitlicher Einschränkung reduziert sich der Förderbetrag um jeweils die Hälfte.

Digitale Antragstellung über easy-Online

Die Antragstellung für die Förderbeträge erfolgt über das elektronische Formularsystem easy-Online – abrufbar unter folgendem Link: foerderportal.bund.de/easyonline/. Gültigkeit hat das Datum der elektronischen Einreichung des Antrags.

Gut zu wissen: Unsere e.optimum Ladestationen sind förderfähig

Bei e.optimum erhalten Sie Ladestationen, welche alle aufgeführten, notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Unsere Wallboxen können beispielsweise durch ihre kompakte Größe besonders einfach und flexibel im Innen- und Außenbereich eingesetzt werden. Informieren Sie sich jetzt gerne in unserem Shop über unsere Ladelösungen und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

Hier geht’s zum Shop von e.optimum

Alle weiteren Informationen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Hier geht’s zur Homepage der BAV

Das könnte Sie auch interessieren

Blog

Erhöhung der Netzentgelte 2024 in Deutschland und geplante bundesweite Umverteilung

Besonders in 2024 spüren Verbraucher deutlich den großen Einfluss der Netzentgelte auf Ihre Energierechnungen: Denn diese haben sich ab dem 1. Januar erheblich erhöht. Alles Wichtige über Netzentgelte erfahren Sie in diesem Blogbeitrag!
Blog

Vergleichscheck: e.optimum Öko-Tarife und clean energy für verantwortungsbewusste Unternehmer!

Nachhaltigkeit hat in der modernen Wirtschaft einen hohen Stellenwert. Sie sind Unternehmer und legen Wert auf eine umweltfreundliche Strom- und Gasversorgung? Dann sind die nachhaltigen e.optimum-Tarife genau das Richtige für Sie!
Blog

Regierung plant Pflicht für Smart Meter und variable Stromtarife: 5 entscheidende Vorteile

Mit digitalen Stromzählern und variablen Tarifen will die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.