I. Kostenoptimierung Konzessionsabgabe:
Netzbetreiber nehmen öffentlichen/kommunalen Raum in Anspruch, um ihre Versorgungsnetze zu bauen und zu betreiben. Für dieses Recht müssen sie an die Kommunen die Konzessionsabgabe entrichten. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Einwohnerzahl der Kommune ab.
Als Unternehmen können Sie durch die reduzierte Konzessionsabgabe sparen, wenn Sie mindestens 30.000 kWh pro Jahr im Hochtarif-Zeitraum verbrauchen und in 2 unterschiedlichen Monaten des Jahres eine Höchstleistung von mindestens 30 kW erreichen. Voraussetzung ist jedoch, dass der zuständige Netzbetreiber die reduzierte Konzessionsabgabe weitergibt.
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Auch bei Erdgas profitieren alle Unternehmen, die nicht im Rahmen der Grund-/ Ersatzversorgung beliefert werden, von der reduzierten Konzessionsabgabe. Bei einer Belieferung durch e.optimum ist das von vorneherein sichergestellt. Hat Ihr Unternehmen einen jährlichen Erdgasverbrauch von über 5 Mio. kWh, entfällt die Konzessionsabgabe sogar vollständig.