Der wesentliche Unterschied ist unser Einkaufsprinzip. Wir fördern unsere Mitglieder mit unserem einzigartigen Preismodell, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
e.optimum bündelt den Energiebedarf der Mitglieder, um gemeinsam Strom und Erdgas einzukaufen. Als unabhängige Einkaufsgemeinschaft beschafft e.optimum die Energie immer an den günstigsten Handelsplätzen. Dadurch werden Konditionen der Großindustrie erreicht. Die erzielten Einkaufspreise gibt e.optimum monatlich 1:1 an die Mitglieder weiter.
Bei einem Festpreis werden Kursschwankungen am Beschaffungsmarkt durch Risikoaufschläge abgesichert. Deshalb liegen Festpreise in der Regel oberhalb des flexiblen e.optimum-Preises.
Ja. Aufgrund der notwendigen Kalkulierbarkeit von Energieeinkaufsmengen ist eine Mindestlaufzeit von drei Jahren erforderlich. Dies gilt aber nur, solange wir vorteilhaft für Sie arbeiten.
Sie können 6 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses kündigen. Nach dem ersten Belieferungsjahr Ihrer Abnahmestelle ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich, wenn Sie uns ein günstigeres Angebot nachweisen und wir Ihnen keine besseren Konditionen vorlegen können.
Mit einem digitalen Stromzähler gemessene Abnahmestellen erhalten im Folgemonat einen monatlichen Abschlag auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs und dem erzieltem e.optimum-Preis. Für Abnahmestellen ohne digitalen Stromzähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Stroms.
Mit einem digitalen Gaszähler gemessene Abnahmestellen erhalten im Folgemonat einen monatlichen Abschlag auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs und dem erzieltem e.optimum-Preis. Für Abnahmestellen ohne digitalen Gaszähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Erdgases.
Nein, Sie haben genau die gleiche Sicherheit wie bisher. Die Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas ist gesetzlich garantiert.