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Erneuerbare Energien werden in Deutschland seit April 2000 mit Hilfe des EEG (Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien) von der Bundesregierung gefördert, um den Anteil fossiler Energieträger in der Energieversorgung zu senken. Ziel der Förderung? Das Vorantreiben der Energiewende. Daher soll die Energiversorgung so umgebaut werden, dass der Strombedarf bis zum Jahr 2025 mit 40-45 % über erneuerbare Energien gedeckt wird.
Unter Direktvermarktung versteht man den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien direkt an der Strombörse - also den Verkauf von Strom aus Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biomasse- oder KWK-Anlagen.
Für jeden Energieträger wird deutschlandweit ein Marktwert gebildet, welcher durch den Direktvermarkter an Sie ausgezahlt wird. Die Differenz zur fixen EEG-Vergütung ist die Marktprämie. Diese wird vom Netzbetreiber ausgezahlt. Somit erhalten Sie eine sichere und planbare Vergütung für Ihre Anlage.
Vereinfacht gesagt, ergibt sich die Höhe der Marktprämie aus der Einspeisepauschale nach EEG, die für die verkaufte Menge Energie erhalten worden wäre. Ist diese Einspeisepauschale höher als die Einnahmen, die bei der direkten Vermarktung erzielt werden, dann wird der Differenzbetrag als Marktprämie durch den Netzbetreiber ausgezahlt.
Das Modell der Direktvermarktung ist seit 2016 für Neuanlagen ab 100 kW verpflichtend. Es kann sich allerdings auch bereits für Anlagen unter 100 kW lohnen.
Die sonstige Direktvermarktung von Strom eignet sich für Alt- bzw. Bestandsanlagen, die älter als 20 Jahre sind und somit aus der EEG-Förderung fallen. Für die ersten Anlagen gilt das bereits ab 2021 - höchste Zeit sich als Anlagenbetreiber um Alternativen zu kümmern. Bei der sonstigen Direktvermarktung wird der tatsächliche Börsenerlös gutgeschrieben.