Fragen und Antworten
Worin unterscheidet sich e.optimum von anderen Anbietern?
Der wesentliche Unterschied ist das Genossenschaftsprinzip. Wir fördern unsere Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb – den Energieeinkauf – um ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
Woher kommt die Ersparnis mit e.optimum?
Durch die Bündelung der Energiemengen und den strukturierten Energieeinkauf erzielen wir Einkaufspreise wie die Großindustrie. Diese geben wir 1:1 an unsere Mitglieder weiter. Bei uns gibt es keine verdeckten Kosten, keine Grundgebühr und keine Risikoaufschläge. Wir erheben lediglich einen niedrigen Verwaltungskostenbeitrag.
Warum gibt es bei e.optimum keinen festen Energiepreis?
Bei einem Festpreis werden Kursschwankungen am Beschaffungsmarkt durch Risikoaufschläge abgesichert. Deshalb liegen Festpreise in der Regel oberhalb des flexiblen e.optimum-Preises.
Habe ich ein Risiko als Genossenschaftsmitglied?
Sie haften maximal mit Ihrer Genossenschaftseinlage. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Ja. Aufgrund der notwendigen Kalkulierbarkeit von Energieeinkaufsmengen ist eine Mindestlaufzeit von drei Jahren erforderlich. Dies gilt aber nur, solange wir vorteilhaft für Sie arbeiten.
Wann kann ich kündigen?
Sie können 6 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses kündigen. Sollten Sie uns vorher ein günstigeres Angebot nachweisen und wir können Ihnen kein besseres vorlegen, ist eine jederzeitige Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich. Selbstverständlich erhalten Sie dann Ihre Genossenschaftseinlage zurück.
Warum muss ich einen Genossenschaftsanteil erwerben?
Das Genossenschaftsgesetz schreibt eine Kapitalbeteiligung der Mitglieder vor. Sie erwerben damit
einen Geschäftsanteil, der Sie auch an den Überschüssen beteiligt.
Wie erfolgt die Stromabrechnung?
Mit einem digitalen Stromzähler gemessene Abnahmestellen werden im Folgemonat exakt nach abgelesenem Verbrauch und erzieltem e.optimum-Preis abgerechnet.
Für Abnahmestellen ohne digitalen Stromzähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Stroms.
Wie erfolgt die Gasabrechnung?
Mit einem digitalen Gaszähler gemessene Abnahmestellen werden im Folgemonat exakt nach abgelesenem Verbrauch und erzieltem e.optimum-Preis abgerechnet. Für Abnahmestellen ohne digitalen Gaszähler ist monatlich eine Abschlagszahlung zu entrichten. Jährlich erfolgt dann die Abrechnung des tatsächlich gelieferten Gases.
Stehe ich plötzlich ohne Strom oder Erdgas da?
Nein, Sie haben genau die gleiche Sicherheit wie bisher. Die Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas ist gesetzlich garantiert.
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